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Waldbrandgefahrenstufe 4: Klare Regeln für Osterfeuer

Laut Gemeindewehrführer Thomas Preuschoff gilt aktuell wegen der anhaltenden Trockenheit die Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5 und damit eine hohe Brandgefahr. Die Kloster Lehniner Gemeindefeuerwehr weist daher gemeinsam mit dem Deutschen Feuerwehrverband auf verschärfte Vorsichtsmaßnahmen hin, insbesondere bei geplanten Osterfeuern.

 

Osterfeuer sind nur unter strengen Auflagen zulässig. Sie müssen vorab beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Eine kontinuierliche Aufsicht ist sicherzustellen. Das Feuer darf ausschließlich mit trockenem, unbehandeltem Holz oder Pflanzenresten abgebrannt werden. Abfälle, behandeltes Holz oder andere Materialien sind unzulässig.

 

Der Standort ist sorgfältig zu wählen. Ein ausreichender Abstand zu Wäldern, Gebäuden, Straßen und Bäumen ist einzuhalten. Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienst müssen jederzeit frei bleiben. Die Windrichtung ist zu berücksichtigen, um Funkenflug zu vermeiden.

Das Brennmaterial sollte erst unmittelbar vor dem Anzünden aufgeschichtet werden. So wird verhindert, dass sich Tiere darin verstecken und womöglich sterben. Alternativ ist das Material vor dem Entzünden umzuschichten. Stroh und trockene Pflanzenreste erhöhen das Risiko einer schnellen Brandausbreitung.

 

Brandbeschleuniger sind verboten. Das Feuer ist vorsichtig zu entzünden und ständig unter Kontrolle zu halten. Löschmittel wie Wasser, Sand oder Feuerlöscher sind bereitzuhalten. Offenes Feuer darf niemals unbeaufsichtigt bleiben.

 

Kinder sind besonders zu schützen. Sie unterschätzen häufig die Gefahren von Hitze und Flammen. Ein ausreichender Sicherheitsabstand ist einzuhalten.

 

Nach dem Ende der Veranstaltung ist sicherzustellen, dass die Feuerstelle vollständig abgelöscht ist. Glutnester können sich erneut entzünden. Auch nach Abschluss ist eine Nachkontrolle erforderlich.

 

Unabhängig von Osterfeuern gilt: Rauchen im Wald und in der Feldflur ist zu unterlassen. Offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Metern ist verboten. Glimmende Zigaretten dürfen nicht aus Fahrzeugen geworfen werden. Bei Rauchentwicklung oder Feuer ist unverzüglich der Notruf 112 zu wählen, alternativ die Polizei unter 110 zu informieren. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

 

Die Feuerwehr der Gemeinde Kloster Lehnin und der Deutsche Feuerwehrverband appellieren an die Bevölkerung, verantwortungsvoll zu handeln und die Gefahrenlage ernst zu nehmen. Frohe Ostern!

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 24. März 2026

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