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Information an die Bürger der Gemeinde Kloster Lehnin zur SEPA-Umstellung

Wie Sie aus den Medien immer häufiger entnehmen können, werden alle Zahlungen ab dem 01.02.2014 auf SEPA umgestellt. Da jeder Bürger davon direkt oder indirekt betroffen ist, möchten wir Sie darüber informieren, was sich dahinter verbirgt.

 

SEPA, was heißt das eigentlich?

SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“ – auf Deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Alle Zahlungen, gleich ob Überweisungen oder Lastschriften, werden auf dieses neue Verfahren umgestellt.

 

Was ändert sich mit dieser Umstellung?

Die für Sie wichtigste Änderung ist, dass anstelle der Kontonummer und Bankleitzahl nur noch die IBAN und die BIC für Überweisungen und Lastschriften verwendet werden. Diese finden Sie entweder bereits auf Ihrer neuen EC-Karte oder auf den Kontoauszügen. Sollten Sie sich unsicher sein, erfragen Sie die Daten bei Ihrer Bank.

 

Welche Vorteile bringt SEPA dem Verbraucher?

Vor einer SEPA Abbuchung müssen Sie spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit der Zahlung über  Zeitpunkt und Höhe der Lastschrift informiert werden, soweit keine verkürzte Informationsfrist vereinbart wurde. Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.B. Wasser-, Abwassergebühren, Gewerbe-, Grund- und Hundesteuern, Kinderbetreuungskosten) genügt eine einmalige Vorabinformation auch für künftige Fälligkeiten.

Diese Vorabinformation soll Sie vor Rückgabe der Lastschrift durch Ihre Bank mangels Deckung schützen.

 

Gilt die erteilte Einzugsermächtigung weiter?

Eine bereits erteilte Einzugsermächtigung, sofern sie vollständig und unterschrieben ist, kann als SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden. Der Zahlungsempfänger muss jedoch über die erfolgte Umstellung auf das SEPA-Lastschriftmandat informieren.

 

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?

Hierbei wird der Zahlungsempfänger durch den Bürger ermächtigt, fällige Zahlungen einzuziehen. Gleichzeitig erfolgt mit diesem Mandat die Beauftragung, dass die Bank des Zahlungspflichtigen die Lastschrift einlösen soll.

Ein SEPA-Mandat besteht aus einer eindeutigen Mandatsreferenznummer (wird von der Gemeindekasse mitgeteilt) sowie aus der Gläubiger-ID. Diese Daten finden Sie bei den späteren Lastschriften auf Ihrem Kontoauszug wieder.

Das SEPA-Mandat erlischt bei Widerruf oder nach 36 Monaten der Nicht-Nutzung.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger, deren Einzugsermächtigung in eine SEPA-Lastschrift umgewandelt wurde, erhalten in diesem Jahr vor der ersten SEPA-Lastschrift durch die Gemeinde Kloster Lehnin eine Information über die Umwandlung sowie eine Vorabankündigung zu den Fälligkeiten. Teilweise ist diese Information Bestandteil der ab Januar 2014 versandten Bescheide für Grund-, Hunde- und Gewerbesteuer. Wir bitten um Verständnis, dass es durchaus zu mehreren Schreiben kommen kann.

 

Sollten Sie bezüglich der SEPA-Umstellung Fragen haben, können Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen der Gemeindekasse wenden:

 

Frau Egide Tel: 03382 / 730738 oder Frau Meyer  Tel: 03382 / 730737.

 

Die Gemeindekasse

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Do, 23. Januar 2014

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IBAN:
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Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund