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An alle Hundehalterinnen und Hundehalter -Verunreinigung durch Hundekot

Bei einem Spaziergang durch unsere Gemeinde stößt man hin und wieder auf einen „Haufen" mitten auf dem Gehweg. Und spätestens dann, wenn man aus Versehen hineintritt, wird einem die Sache gewaltig „stinken". Zudem kann es auch gesundheitsschädlich sein, wenn Menschen, insbesondere Kinder, mit im Kot vorhandenen Krankheitserregern oder Wurmeiern in Kontakt kommen. Muss das so sein? Sicherlich nicht!

Liebe Hundebesitzer, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Hund an geeigneten Stellen sein „Geschäft" verrichtet. Geh- und Radwege und öffentliche Grünanlagen sind tabu, dies gilt erst recht für öffentliche Kinderspielplätze.

Erfolgt eine Verunreinigung mit Hundekot, so ist diese sofort von den Hundehaltern oder denen, die mit dem Hund spazieren gehen, zu entfernen. Benutzen Sie hierfür Zeitungspapier, Plastiktüten oder Ähnliches und entsorgen den Kot über die Restmülltonne bzw. einen Abfallbehälter. Sprechen Sie auch andere Hundebesitzer auf die Beseitigungspflicht an. Helfen auch Sie mit und tragen Sie so zu einer sauberen Gemeinde bei. Damit tun Sie allen einen Gefallen.

Wer diese einfachen Regeln nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend den Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Kloster Lehnin vom 17.04.2007 (abgedruckt auf der Homepage www.klosterlehnin.de) mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

 

Örtliche Ordnungsbehörde Kloster Lehnin

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 11. Februar 2014

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