Wir wünschen einen fleißigen Nikolaus
Mi, 06. Dezember 2023
Ab sofort und bis zum 12. April 2014 nimmt die Örtliche Ordnungsbehörde im Rathaus insbesondere Anträge von Vereinen an, welche zum Osterfest ein sogenanntes Brauchtumsfeuer entzünden möchten. Die schriftlichen Anträge für das Abbrennen eines Osterfeuers müssen neben dem genauen Ort und Zeitpunkt des Feuers eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, Angaben zu Art und Menge des Brennmaterials sowie Kontaktdaten und Handynummer der verantwortlichen Person enthalten. Die Anträge sind auch online über unsere Internetseite www.klosterlehnin.de abrufbar.
Wir bitten zu beachten, dass Osterfeuer ausschließlich der traditionellen Brauchtumspflege und nicht etwa der Abfallbeseitigung dienen!
Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus der Gemeinde Kloster Lehnin, EG, Zimmer 1.10 oder telefonisch unter (03382)7307-20, -24.
Örtliche Ordnungsbehörde Kloster Lehnin
Mi, 06. Dezember 2023
Di, 05. Dezember 2023
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin
Telefon (03382) 7307 - 0
Telefax (03382) 7307 - 62
Öffnungszeiten
Mo |
09:00–12:00 Uhr |
Di |
09:00–12:00 Uhr 15:00–18:00 Uhr |
Mi |
geschlossen |
Do |
07:30–12:.00 Uhr 14:00–16:00 Uhr |
Fr |
geschlossen bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung |
Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:
BYLADEM1001
Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:
WELADED1PMB
Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin
Verwendungszweck:
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund