75 Jahre Volkssolidarität Ortsgruppe Lehnin
Do, 30. November 2023
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.
Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis – Personalausweisgesetz – PauswG gesetzlich verankert.
Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen.
Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.
gez. Kreykenbohm
Bürgermeister
Do, 30. November 2023
Do, 30. November 2023
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin
Telefon (03382) 7307 - 0
Telefax (03382) 7307 - 62
Öffnungszeiten
Mo |
09:00–12:00 Uhr |
Di |
09:00–12:00 Uhr 15:00–18:00 Uhr |
Mi |
geschlossen |
Do |
07:30–12:.00 Uhr 14:00–16:00 Uhr |
Fr |
geschlossen bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung |
Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:
BYLADEM1001
Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:
WELADED1PMB
Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin
Verwendungszweck:
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund