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Fragen und Antworten zur Einwohnerversammlung am 17.06.2015 im OT Damsdorf

1. Welche Pläne verfolgt der Landkreis vor dem Hintergrund einer angemessenen Verteilung der Asylbewerber auf alle Kommunen im Landkreis?

„Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetz sind öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.

Den Ämtern und amtsfreien Gemeinden wird als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung die Bereitstellung der für die vorläufige Unterbringung der Personen notwendigen Liegenschaften übertragen.“(LAufnG)

Seit 2011 bemüht sich der Landkreis PM Wohnungen und Unterbringungsmöglichkeiten für ausländische Flüchtlinge in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden zu akquirieren.

77 Asylbewerber wohnen zurzeit in eigenen oder vom LK angemieteten Wohnungen.

Die Akquise von Wohnungen in Abstimmung mit den Kommunen und den Wohnungsgesellschaften waren mehr als unzureichend.

Der LK ist aufgrund von einer hohen Zuweisungszahl von dem Konzept der Unterbringung in Wohnungen abgewichen und hat Objekte, mit Mindestkapazität von 120 und mehr Plätzen seit 2014 geprüft. Diese wurden entweder dem Landkreis angeboten, sei es von Kommunen, Unternehmern, dem Land oder der BIMA im gesamten Kreisgebiet.

Die Prüfung stand unter folgenden Eckwerten: Unterbringung in absehbarer Zeit möglich –techn.- soziale und medizinische Infrastruktur und der Preis bei Anmietung. Die Unternehmer der angemieteten Objekte sind an der Richtlinie des Landkreises Kosten der Unterkunft gebunden.

Die angemessene Verteilung der Asylbewerber in allen Planregionen des Landkreises ist oberstes Gebot, konnte aber aufgrund der nicht zur Verfügung Stellung von Objekten nicht umgesetzt werden.

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

2. Vorrangige Handlungsfelder im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern im Allgemeinen und speziell für Damsdorf

  • Sicherheit
  • Sicherung der medizinischen Versorgung
  • Kinderbetreuung
  • Schulbildung
  • Gemeinnützig zusätzliche Tätigkeit und personenzentrierter Ansatz für das Profiling für Beschäftigung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit
  • Freizeitbeschäftigungen unter Einbeziehung der Vereine und Zurverfügungstellung von Sportgeräten
  • Aufbau einer Willkommenskultur

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

3. Gibt es klare Aussagen zur Zusammensetzung und der Herkunft der Asylbewerber?

Nein. Die Transferliste wird dem LK erst kurz vorher (bis 3 Tage davor) zur Verfügung gestellt.

Zurzeit erfolgen Zuweisungen von  Asylbewerbern aus Afrika, dem Kriegsherd um Syrien und aus südosteuropäischen Staaten. 70 % der Asylbewerber der derzeitigen Asylbewerber kommen aus dem südosteuropäischen Raum.

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

4. Welche verbindlichen Absprachen sind bezogen auf Damsdorf bereits mit anderen betroffenen zuständigen Stellen und Institutionen(zB….) vorgenommen worden?

Die Polizei ist über das Vorhaben informiert. Bei Feststehen eines Bezugsdatums wird eine Sicherheitskonferenz einberufen, an der Kommune, Polizei, Feuerwehr, Amtsarzt etc. teilnehmen.

Bei feststehenden Zahlen der schulpflichtigen Kinder wird das Gespräch mit dem Staatlichen Schulamt, der Kommune und dem LK geführt, um Willkommensklassen einzurichten. Der Schülerverkehr wird mit dem FD 54  Schülerbeförderung besprochen.

Das Gespräch mit dem FB 2 – der Verkehrsgesellschaft wird innerhalb des Hauses geführt.

 

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5. Wie ist die Unterbringung in den ehemaligen Soldatenunterkünften geplant? Wieviel  Gebäude sollen wie genutzt werden und reicht die Kapazität tatsächlich aus, um 600 Menschen würdig unterzubringen? Bitte anhand eines Lageplanes darstellen?

Dem Landkreis wurden zwei Gebäude zur Unterbringung, ein Gebäude für einen Sozialtrakt und ein Gebäude für den Wachschutz angeboten.

Die Vorplanung ist noch nicht abgeschlossen, so dass erst später eine genaue Bezifferung der Kapazität unter Einhaltung der Mindestbedingungen des Landes benannt werden kann.

 

6. Wird die Kaserne künftig bewacht?

24h Wachschutz

 

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7. Werden Auswirkungen für die Ordnung und Sicherheit in der Gemeinde Kloster Lehnin und insbesondere in Damsdorf befürchtet?

Darüber können keine Auskünfte gegeben werden. Aus Erfahrungen kann berichtet werden, dass Polizeieinsätze vorgenommen werden, aber dies am Standort der ÜWH. Darüber hinaus wurden in den Sicherheitskonferenzen von Standorten anderer Übergangswohnheime keine Auswirkungen auf die Kommunen genannt.

 

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8. Hält die Kreisverwaltung die örtliche Infrastruktur in Damsdorf (z.B. KITA, Schule, Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungsservice, Kapazitäten der Vereine) für die Integration von 600 Menschen ausreichend?

Der Standort wird aufgrund der Einwohnerzahl und der Lage des geplanten ÜWH nicht als ideal betrachtet. Der Sicherstellungsauftrag  der Unterbringung der Asylbewerber hat für den LK höchste Priorität. Neben dem Objekt Damsdorf sucht der LK PM mit größter Anstrengung weitere Objekte zur Unterbringung.

Die Erweiterungen der Standorte Brück und Bad Belzig mit je 150 Plätzen sind in Planung.

 

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9. Welche konkrete Unterstützung plant der Landkreis unmittelbar in der Unterkunftsliegenschaft für die Asylbewerber anzubieten?

Die Kinderbetreuung, die medizinische Versorgung, die Beschulung in Willkommensklassen sollen in der Liegenschaft angeboten werden. Weiterhin sind Gruppenräume geplant, wo Beratungen aber auch die Ausländerbehörde eine Sprechstunde einrichten möchte. Innerhalb und außerhalb der ÜWH wird zusätzliche gemeinnützige Arbeit stattfinden.

 

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10. Welche Beschäftigungsmöglichkeiten für die Asylbewerber sind bereits und wenn ja, von wem in der Liegenschaft vorgesehen?

Im Asylbewerberleistungsgesetz in § 5 Arbeitsgelegenheiten ist folgendes geregelt:

 

In Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen im Sinne des § 44 des Asyl­ver­fah­rens­ge­set­zes und in ver­gleich­ba­ren Ein­rich­tun­gen sol­len Ar­beits­ge­le­gen­hei­ten ins­be­son­de­re zur Auf­recht­er­hal­tung und Be­trei­bung der Ein­rich­tung zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den; von der Be­reit­stel­lung die­ser Ar­beits­ge­le­gen­hei­ten un­be­rührt bleibt die Ver­pflich­tung der Leis­tungs­be­rech­tig­ten, Tä­tig­kei­ten der Selbst­ver­sor­gung zu er­le­di­gen.

 

Im Üb­ri­gen sol­len so­weit wie mög­lich Ar­beits­ge­le­gen­hei­ten bei staat­li­chen, bei kom­mu­na­len und bei ge­mein­nüt­zi­gen Trä­gern zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den, so­fern die zu leis­ten­de Ar­beit sonst nicht, nicht in die­sem Um­fang oder nicht zu die­sem Zeit­punkt ver­rich­tet wer­den würde.

Für die zu leis­ten­de Ar­beit nach Ab­satz 1 Satz 1 ers­ter Halb­satz und Ab­satz 1 Satz 2 wird eine Auf­wands­ent­schä­di­gung von 1,05 Euro je Stun­de aus­ge­zahlt.

Die Ar­beits­ge­le­gen­heit ist zeit­lich und räum­lich so aus­zu­ge­stal­ten, daß sie auf zu­mut­ba­re Weise und zu­min­dest stun­den­wei­se aus­ge­übt wer­den kann. Ein Ar­beits­ver­hält­nis im Sinne des Ar­beits­rechts und ein Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis im Sinne der ge­setz­li­chen Kran­ken- und Ren­ten­ver­si­che­rung wer­den nicht be­grün­det. § 61 Abs. 1 des Asyl­ver­fah­rens­ge­set­zes sowie asyl- und aus­län­der­recht­li­che Auf­la­gen über das Ver­bot und die Be­schrän­kung einer Er­werbs­tä­tig­keit ste­hen einer Tä­tig­keit nach den Ab­sät­zen 1 bis 4 nicht ent­ge­gen. Die Vor­schrif­ten über den Ar­beits­schutz sowie die Grund­sät­ze der Be­schrän­kung der Ar­beit­neh­mer­haf­tung fin­den ent­spre­chen­de An­wen­dung.

 

Unsere Geschäftsanweisung nimmt diese Regelung auf. In den ÜWH des LK PM sind Stundenkontingente eingeteilt, die zuerst durch gemeinnützig zusätzliche Tätigkeiten durch Asylbewerber verrichtet werden sollen.

 

Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern werden wie folgt umgesetzt: (Voraussetzung ist eine gewisse Kenntnis der deutschen Sprache).

1. Träger schließen mit dem LK PM eine Vereinbarung ab. 

2. Die Zuweisung der Asylbewerber erfolgt in Abstimmung der Sozialarbeiter im ÜWH und den SB Asyl an die Träger.

 

Im Vorfeld erstellen die Sozialarbeiter in den ÜWH ein Profiling der einzelnen Asylbewerber, um die Präferenzen der Asylbewerber zu kennen und sie dann in die angebotenen Stellen empfehlend zu besetzen.

Weiter ist die Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern seit dem 1. März erweitert worden, so dass auch Asylbewerber nach einer gewissen Zeit unter Beachtung des Vorrangprinzips einer Beschäftigung nachgehen können.

Eine Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit wird angestrebt.       

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark   

 

11. Wie erfolgt die Versorgung/Verpflegung der Asylbewerber?

In der Übergangseinrichtung gibt es Gemeinschaftsküchen, die Asylbewerber versorgen sich selber.

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

12. Sprache ist das wichtigste Element zur Verständigung. Welche Möglichkeiten zur Erlangung von Sprachkompetenz sieht der Landkreis für welche Altersgruppe vor?

Der Landkreis bietet Deutschkurse an. Es ist eine freiwillige Leistung des Landkreises. Die KVHS PM ist der Vertragspartner. Die Deutschkurse sind für die Erwachsenen gedacht. Für die Kinder und Jugendlichen sind die Willkommensklassen zur Erlangung der deutschen Sprache gedacht.

Auch in der Kinderbetreuung werden durch Eltern-Kind Gruppen die deutsche Sprache eine Rolle spielen. Eine Kooperation mit der KITA Kinderland wird angestrebt.

In den anderen ÜWH haben Ehrenamtler zusätzliche Angebote zum Erlangen der Deutsche Sprache eingerichtet. Deutsch lernen im Spiel – für Kinder und Erwachsene.

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

13. Erhält die Gemeinde finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von Integrationsprojekten und/oder zur Unterstützung von ortsansässigen Vereinen bei der Integration?

Kinder und Jugendliche erhalten über das Bildungs-und Teilhabepaket die Mitgliedsbeiträgen bei Vereinen.

Integrationsprojekte werden von sozialen Trägern umgesetzt. Hier greifen oft ESF Mittel. Wichtige Säule der Integrationsförderung sind dabei Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern mit dauerhafter Bleibeperspektive (gemeinwesenorientierte Integrationsprojekte).

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

14. In welcher Form wird das Gelände bewacht? Ist vorgesehen, dass die Asylanten nachts im Heim verbleiben müssen?

Wohnungseinbrüche in der Region werden von deutschen Tätern bzw.  von Ausländern, welche sich als EU – Bürger im Schengenraum frei bewegen, begangen. Gestellte Straftäter kamen aus Polen, Litauen bzw. vom Balkan und hielten sich i.d.R. nicht als Flüchtlinge in Deutschland auf. Teilweise operieren Tätergruppen auch aus Berlin im Umland.

 

Es besteht also kein Zusammenhang zu den Flüchtlingen, welche hier in Heimen untergebracht sind.  Eine „Arrestierung“ zur Nachtzeit ist zudem rechtswidrig.

 

Polizeiinspektion Brandenburg, Herr Polizeidirektor

 

 

Das Gelände wird 24 h bewacht. Es ist vorgesehen, die Eingangspforte des Geländes für den Wachschutz zu reaktivieren

In den ÜWH ist eine Benutzerordnung von jedem einzelnen Asylbewerber mit seiner Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen. Die Benutzerordnung liegt in allen Sprachen vor. In der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr werden die Gebäude geschlossen. Der Wachschutz ist dafür da, die Asylbewerber innerhalb und auch vor  draußen zu schützen.

Ein Sicherheitskonzept wird nach Abhaltung einer Sicherheitskonferenz erstellt. Beteiligte der Sicherheitskonferenz sind die Kommune, die Polizei, die Feuerwehr, Gesundheitsamt. Ohne ein Sicherheitskonzept wird keine Anerkennung eines Übergangswohnheimes ausgesprochen.

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

15. Wie wird die Sicherheit der Bürger garantiert? Werden entsprechende Konzepte in Zusammenarbeit mit der Polizei erstellt? Es wären Fragen zu klären wie z.B.: Wie schnell ist das nächste Einsatzfahrzeug vor Ort – der Revierpolizeiposten hat einmal in der Woche in Lehnin Sprechstunde, die Wache Werder ist Tageswache, verbleibt nur die Wache Brandenburg. Kann diese schnell genug vor Ort sein?

Es gibt selbstverständlich mit dem Betreiber (LK PM)  der Flüchtlingsheime ein abgestimmtes Sicherheitskonzept. Von den Flüchtlingsheimen selbst gingen bzw. gehen keine Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit aus. Polizeiliche Maßnahmen waren nur im Einzelfall erforderlich. Der geplante Stellenabbau der Polizei betrifft nicht den Streifendienst der Polizei.  Unabhängig von den Öffnungszeiten der Reviere und der Sprechstunden der Revierpolizisten sind die Streifenbereiche mit Funkstreifenwagen durchgängig besetzt.   

 

Polizeiinspektion Brandenburg, Herr Polizeidirektor

 

16. Wie viele Personen waren vorher in den Unterkünften in der Kaserne untergebracht?

Nach unserer Information waren es 900 Angehörige der Bundeswehr, in die damalige Unterbringung sind die Wohnblöcke mit einzubeziehen.

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

17. Wie hoch ist der Bestand von intakten bzw. ausbaufähigen Unterkünften?

Innerhalb des Anwesens in Damsdorf werden zwei Blöcke zur Unterbringung vorgesehen, in einem kleineren Gebäude werden die sozialen Einrichtungen und im Eingangsbereich wird der Wachschutz untergebracht.

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

18. Reicht die vorhandene Infrastruktur aus, um 600 Personen unterzubringen? Sind Versorgungseinrichtungen, wie Strom, Wasser, Abwasser ausreichend? Werden Veränderungen am bestehenden ortseigenen Versorgungssystem erforderlich, wenn ja: wer trägt die Kosten dafür?

Nach jetziger Erkenntnis reichen die Medien aus. Die Möglichkeiten des Einkaufs sind beschränkt, da müssen noch Lösungen gefunden werden.

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

19. Wie ist man zu dieser Festlegung gekommen, 600 Flüchtlinge in Damsdorf unterzubringen? Wurde das gründlich geprüft?

Der Landkreis hat eine neue Zuweisungsquote für das nächste halbe Jahr erhalten .Die Unterbringung von Flüchtlingen hat Priorität. Der Landkreis prüft alle angebotenen Objekte, sei es vom Bund, Land, Privatpersonen oder Kommunen. Neben den noch aufzustellenden Modulbauweisen in Bad Belzig und Brück von je 150 Plätzen hat der Landkreis kein anderes anzumietendes Objekt, welches die noch in diesem Jahr unterzubringenden Personen aufnehmen kann.

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

20. Was passiert mit den Flüchtlingen?

Sie werden durch Sozialarbeiter unterstützt, um eigenständig ihren Alltag zu gestalten.  Nach Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die Flüchtlinge erst  einmal ankommen müssen. Die Sozialarbeiter gehen von einer Zeit bis zu drei Monaten aus. Der Landkreis bietet für Erwachsene in Kooperation mit der Volkshochschule Deutschkurse an, die Sozialarbeiter erstellen in Einzelgesprächen ein Profiling für eine mögliche Beschäftigung. Die Kinderbetreuung, die Schule  und die medizinische Betreuung haben einen hohen Stellenwert. Gruppenangebote, Informationsveranstaltungen und mehr stehen dann als Angebot den Flüchtlingen zur Verfügung. Mit engagierten Ehrenamtlern können Aktivitäten verabredet werden, gemeinsame Feste, ein Tag der offenen Tür etc.

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

21. Aus welchen Ländern werden Flüchtlinge untergebracht?

Dies ist erst eine Woche vorher bekannt. Die Erstaufnahmeeinrichtung  stellt die Personen zusammen. Die Kenntnis über Nation, Familienstand erhält der Landkreis  dann durch eine Transferliste.

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

22. Wenn durch den Landkreis 1000 Asylbewerber aufgenommen werden müssen, warum werden diese Menschen nicht entsprechend auf alle Orte verteilt, so dass Probleme erst gar nicht entstehen? Ein 1600 – Seelen Dorf ist nicht in der Lage über die Hälfte der zugewiesenen Asylanten für den gesamten Landkreis aufzunehmen. Zunächst sollte der Schutz der Bürger an oberster Stelle stehen?

Grundlage über die Aufnahme von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen im Land Brandenburg ist das Landesaufnahmegesetz.

(1)“Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Den Ämtern und amtsfreien Gemeinden wird als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung die Bereitstellung der für die vorläufige Unterbringung der Personen nach Absatz 2 notwendigen Liegenschaften übertragen.

(3) Die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden wirken für den Personenkreis des § 2 Nr.1 und 2 im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und Eingliederungshilfen zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin.“

Das Landesaufnahmegesetz (LAufnG) unterscheidet den Personenkreis von ausländischen Flüchtlingen für die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Landkreis und Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

Die vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern ist eine öffentliche Aufgabe als Pflichtaufgabe nach Weisung den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen.

Solange eine Versorgung mit Wohnraum im Zeitpunkt der Wohnsitznahme nicht möglich ist, sind die Asylbewerber in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend unterzubringen.

1162 Asylbewerber hat der Landkreis in diesem Jahr unterzubringen, in den Jahren vorher wurden Asylbewerber in schon angemieteten ÜWH zugewiesen. Im Jahre 2016 wird der Landkreis weitere 1000 Flüchtlinge aufnehmen.

Die Unterbringung der Asylbewerber hat im LK höchste Priorität.

Damsdorf hat keine optimalen Bedingungen für die Unterbringung von Asylbewerbern.

Der Landkreis plant auf dem Anwesen einen Sozialtrakt einzurichten, wo die Kinderbetreuung durch Eltern-Kind Gruppen als erst einmal Ankommen und Kennenlernen der dort Wohnenden vorbereitet werden soll. Die medizinische Betreuung, Beratungsräume für die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit werden eingerichtet. Für Gruppenaktivitäten, Veranstaltungen wird auch ein Raum hergerichtet.

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

23. Da die Asylanten von Damsdorf aus weiter verteilt werden und 1. eine ständige Rotation stattfinden wird und 2. Asylanträge noch gar nicht beschieden sind, erübrigt sich jegliche Diskussion über Integration.

Solange die Asylsuchenden noch kein abgeschlossenes Asylverfahren haben bzw. ihr Aufenthaltsstatus keine Bleibeperspektive aufzeigt, sprechen wir nicht von Integration. Hier ist die Willkommenskultur gefragt, die zum Ziel hat, Menschen aus den verschiedensten Ländern, Nationen und Ethnien als eigene Persönlichkeiten wertzuschätzen und sie vor Ort an dem Gemeinwesen teilhaben zu lassen.

Die Asylsuchenden sind aus den verschiedensten Gründen aus ihren Heimatländern geflohen oder aufgebrochen. Sie haben einen Asylantrag gestellt und bis zu dieser Entscheidung sind sie Einwohner der jeweiligen Städte und Gemeinden, in denen sie leben. Bei Änderung des Aufenthaltstitels beginnt die Integration, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch Deutschkurse und gezielte Einzelfallbegleitung und zugeschnittene Integrationsmaßnahmen durchführt.

 

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mi, 24. Juni 2015

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