Ehemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Flüchtlinge: Neue Förderrichtlinie für zusätzlichen Wohnraum

 

Die Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark ist zur Aufnahme weiterer Flüchtlinge verpflichtet. Neuer Wohnraum ist neben den Übergangseinrichtungen dringend nötig. Der Kreistag hat daher am 24. September 2015 die „Richtlinie zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge“ beschlossen. Antragsformular und

Hinweise sind auf der Internetseite des Landkreises www.Potsdam-Mittelmark.de veröffentlicht.

 

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark stellt über zwei Jahre insgesamt 400.000 Euro als Zuschuss bereit. Die Herrichtung einer Wohnung mit bis zu 65 qm Größe kann mit maximal 10.000 Euro gefördert werden, bis 80 qm mit höchstens 15.000 Euro. Eine Zuwendung von bis zu 20.000 Euro ist für

Wohnungen bis 90 qm möglich.

 

Der Zuschuss wird nach Bewilligung als Erstattung der förderfähigen Ausgaben gezahlt. Der Landkreis behält sich das

Belegungsrecht für die so geförderten Wohnungen für längstens fünf Jahre vor.

Eine Reihe von weiteren Kriterien – zur Lage der Wohnung, Entfernung zur Bushaltestelle und zum Arzt- ist Voraussetzung für eine Zuwendung, auf die darüber hinaus kein Rechtsanspruch besteht.

 

Weiterhin sucht der Landkreis nach geeigneten Objekten für

Übergangseinrichtungen im Landkreis, da die Zuweisung weiterer

Asylsuchender nicht nachlassen wird.

Wohnungsangebote können ebenfalls weiterhin an die Kreisverwaltung gerichtet werden. Das Antragsformular sowie die Links zu den wichtigsten Fragen sind im Internet unter www.potsdam-mittelmark.de/Flüchtlinge

eingestellt.

 

Unter der Telefon-Nr. 033841–65 400 werden Fragen zur Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren durch die beauftragte TGZ Fläming GmbH beantwortet.

 

Kontakt:

Landkreis Potsdam-Mittelmark

-Pressestellepresse@

potsdam-mittelmark.de

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mi, 11. November 2015

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund