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Personalausweise/ Reisepässe noch gültig?

Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Personalausweis und/oder Reisepass auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu beantragen.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie gem. §12 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Personalausweisgesetz - BbgPAuswG) ordnungswidrig handeln, wenn Sie nicht rechtzeitig ein neues Ausweisdokument beantragen.

 

Sie ersparen sich somit zusätzliche Kosten, die durch Verwarn- oder Bußgelder entstehen. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.

 

Zur Beantragung sind mitzubringen:

 

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass

 

Bei Beantragung eines Ausweisdokumentes für ein Kind unter 16 Jahren muss zusätzlich folgendes vorgelegt werden:

  • formlose und unterschriebene Zustimmungserklärung eines zur Antragstellung nicht persönlich anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich.

 

Kosten:

 

Personalausweis unter 24 Jahre:   22,80 €
Personalausweis über 24 Jahre:     28,80 €
Reisepass unter 24 Jahre:   37,50 €
Reisepass über 24 Jahre:     59,00 €
Kinderreisepass:   13,00 €

                  

Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kloster Lehnin,  Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin,  Zimmer 1.09 – Tel. 03382 / 730722.

 

gez. Kreykenbohm

Bürgermeister

 

 

Nachrichtlich:

Es ist zu empfehlen, dass Sie Ihren Personalausweis immer mit sich führen. Bitte beachten Sie, dass Sie hierzu nicht verpflichtet sind (gem. § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PAuswG)).

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Do, 26. Mai 2016

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