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Merkblatt für Geflügelhalter - Allgemeine Schutzmaßregeln

Jeder Halter von Geflügel (Hühner, Gänse, Enten, Puten, Fasane, Wachteln, Tauben u.a.m.) hat unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere seine Geflügelhaltung anzumelden.

 

Die Anmeldung hat zu erfolgen im: 

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark  

Fachbereich Landwirtschaft und Veterinärwesen

Fachdienst Veterinärwesen

Niemöllerstr. 1
14806 Bad Belzig oder
unter E-Mail: FB3@potsdam-mittelmark.de

     
Ein entsprechendes Anmeldeformular ist auch auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Fachdienst Veterinärwesen – Formulare- „Anzeige einer Tierhaltung“ zu finden.


Weiterhin ist die Anmeldung per Fax unter der Nummer 03381 533-269 oder telefonisch unter der Nummer 03381 533-287/271 möglich.


Jeder Geflügelhalter hat ein Register mit den Zu- und Abgängen zu führen.

 

Die Fütterung von Geflügel muss so erfolgen, dass Wildvögel keinen Zugang zu den Futterund
Tränkstellen haben. Eine Überdachung der Futterplätze wird empfohlen.


Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben; d.h. Enten und Gänse dürfen nicht auf freien Teichen oder anderen Gewässern schwimmen oder davon trinken können.


Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände sind so aufzubewahren, dass Wildvögel damit nicht in Berührung kommen können.

 

Plötzliche Erkrankungen oder Verendungen mehrerer Tiere sind unverzüglich einem Tierarzt zu melden. Tot aufgefundene Greifvögel oder Wasserwild (Wildenten und -gänse) sind dem FD Veterinärwesen zu melden.


Was sonst noch getan werden kann:

  • Freiwillige Haltung des Geflügels im Stall oder
  • Haltung in Ausläufen (Volieren), die durch entsprechende Abdeckung nach oben gegen Koteintragung durch Wildvögel gesichert sind und in der seitlichen Begrenzung ein Eindringen von Wildvögeln verhindern;
  • Allgemeine Hygiene-Maßnahmen wie regelmäßiges Ausmisten des Stalles, Schadnagerbekämpfung, Reinigung und Desinfektion der Arbeitsgeräte sind durchzuführen:
  • Es wird empfohlen, Personenverkehr zu den Stallungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren;
  • Ein- und Ausgänge der Geflügelställe sollten gegen unbefugtes Betreten gesichert sein;
  • Das Einrichten von Desinfektionsmatten vor den Geflügelställen;
  • Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Geflügel.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Do, 01. Dezember 2016

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