Badestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur Startseite
 

Rauchmelderpflicht bis 31.12.2020

Für Neu- und Umbauten besteht seit 1. Juli 2016 die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern. In Bestandsbauten müssen sie im Land Brandenburg bis 31.12.2020 installiert sein. Der Sachbearbeiter Feuerwehrwesen der Gemeinde Kloster Lehnin, Thomas Preuschoff, ist sich sicher, dass Rauchwarnmelder dazu führen können, dass Brände frühzeitig erkannt und so Leben gerettet werden können.

Hinsichtlich der Rauchwarnmelderpflicht verweist Preuschoff auf die Brandenburgische Bauordnung § 48, Abs. 4.

Hier heißt es:

„In Wohnungen müssen Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.“

Verantwortlich für Installation und Wartung ist der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum).

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 20. März 2020

Bild zur Meldung

Mehr über

Weitere Meldungen

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:    
BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:    
WELADED1PMB 

 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund