Bund und Landeschefs vereinbarten heute neue Corona-Regeln
Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben heute u.a. folgende Beschlüsse gefasst, um vor allem ältere und vorerkrankte Menschen zu schützen:
- Die getroffenen Verfügungen werden bis 3. Mai verlängert.
- In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand zu nicht zum Haushalt gehörenden Personen von 1,5 m zu halten
- Die Test-Teams werden verstärkt, um die Testkapazität von derzeit bundesweit 650.000 pro Woche zu erhöhen und die Kontaktnachverfolgung von Infizierten verbessert
- Es wird einen sogenannte Tracking App eingeführt, die u. a. feststellt, wenn jemand Kontakt zu einer infizierten Person hatte
- Der Bund unterstützt die Länder und kassenärztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung, es werden hierzu auch in Deutschland neue Produktionskapazitäten geschaffen.
- Den Bürgern wird das Tragen von Masken im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf dringend empfohlen
- die Notbetreuung in Kitas und Horten wird fortgesetzt und auf weitere Berufe ausgedehnt
- Prüfungen und deren Vorbereitungen sollen ab 4. Mai stattfinden können. Bis 29. April soll von der Kultusministerkonferenz ein Konzept vorliegen, wie Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen stattfinden kann.
- Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt
- Öffnen können alle Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche sowie Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen
- Geöffnet bleiben weiterhin u. a. Lebensmittel-EH, Wochenmärkte, Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenmärkte, Großhandel sowie alle Einrichtungen des Gesundheitswesens.
- Friseure dürfen ab 4. Mai wieder arbeiten
- Zusammenkünfte in Kirchen bleiben verboten
- private Reisen und Besuche bei Verwandten sollen weiter unterbleiben
- zu erlassen sind Besuchsregeln für Krankenhäuser und Pflegeheime
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