Bannerbild | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur Startseite
 

Landesregierung plant stufenweise Erleichterungen

Nach der Videokonferenz der Bundesregierung mit den 16 Ministerpräsidenten wurden weitere Lockerungen der bestehenden Anti-Corona-Auflagen vereinbart und ein Fahrplan für die kommenden Wochen entwickelt. Ministerpräsident Woidke warnt allerdings vor einem trügerischen Sicherheitsgefühl: „Ich freue mich, dass weitere Erleichterungen möglich sind. Aber: Die Pandemie ist nicht vorbei. Die relativ gute Entwicklung darf uns darüber nicht täuschen. Und: Weiterhin Abstand zu halten, bleibt das A und O.“ Am 8. Mai wird das Kabinett zusammentreten und aktuell erforderliche Aktualisierungen beraten. Die neue Eindämmungsverordnung soll ab 9. Mai gelten.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Mit den Eindämmungsmaßnahmen ist es uns gelungen, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern. In den vergangenen Tagen ist die Zahl der Neuinfektionen deutlich zurückgegangen. Deswegen können wir behutsam weitere Öffnungsschritte gehen. In den kommenden Monaten müssen wir weiter diszipliniert auf Abstand und Hygiene achten, bis es einen Impfstoff gibt.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Wir haben den Menschen in den vergangenen Wochen viel abverlangen müssen, um die Infektionswelle zu bremsen. In manchen Bereichen hat das zu schmerzhaften Einschnitten und Verlusten geführt. Aber es war wichtig und es war erfolgreich.“

 

Das Kabinett wird am Freitag eine Neufassung der Eindämmungsverordnung beschließen. Dabei gelten immer die zu beachtenden Kontakt- und Hygieneregeln:

 

Ab Samstag, dem 9. Mai

- werden die Spielplätze wieder geöffnet.

- werden die bisherigen Kontaktbeschränkungen auf die häusliche Ge-meinschaft bzw. eine andere Person geändert. Vorgesehen ist, dass sich nun zwei Hausstände treffen können.

- wird die Verkaufsbeschränkung von 800 m2 Verkaufsfläche aufgehoben.

 

Ab Montag, dem 11. Mai

- sind, unter Einhaltung der Hygieneauflagen, körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Fußpflege oder Kosmetik wieder gestattet, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt.

- entfallen die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen.

 

Ab Freitag, dem 15. Mai

- können Restaurants, Cafés und Kneipen unter Auflagen wieder öffnen. Zu den Auflagen gehören Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten.

- sind Dauercamping und Wohnmobilcamping wieder möglich, sofern ein autarkes Sanitärsystem gewährleistet ist.

- können Außen-Sportanlagen wieder öffnen. Das gilt z. B. für Marinas und Bootsverleih oder den Flugsport.

- kann der Trainingsbetrieb in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wiederauf-genommen werden. Das Training soll möglichst kontaktlos erfolgen. Zu Wettkämpfen wie zum Beispiel Fußball gibt es noch keine Festlegungen.

 

Ab Montag, dem 25. Mai

- soll die touristische Vermietung wieder ermöglicht werden, so zum Beispiel in Hotels und Ferienwohnungen. Dies soll auch für das normale Cam-ping gelten.

 

Für Verkaufsstellen des Einzelhandels wird mit der für Freitag vorgesehenen Verordnung klargestellt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für Beschäftigte gilt, die keinen Kundenkontakt haben oder wenn bei Kundenkontakt durch andere Vorrichtungen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann.

 

- Alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können wieder öffnen, es sei denn, das zuständige Jugendamt widerspricht. Dies gilt jedoch nicht für die normale Krippen- und Kitabetreuung.

- In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen Möglichkeiten der Beschäftigung geschaffen werden.

- Die Besuchsmöglichkeiten von mit der Seelsorge betrauten Personen werden wieder stets zugelassen, gegebenenfalls unter Auferlegung erforderli-cher Verhaltensmaßregeln.

- Die Ausnahmen zum Kontakt- und Betretungsverbot werden um Außenaktivitäten und nachbarschaftlich organisierte Aufsichten über Kinder im Alter bis zum 14. Lebensjahr erweitert.

- Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen Senioren- oder Behinderteneinrichtungen sollen erleichtert werden.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 07. Mai 2020

Mehr über

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund