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Was bei der Kinderbetreuung zu beachten ist

Sehr geehrte Eltern,

 

aufgrund vermehrter Nachfragen zur erweiterten Regelbetreuung, in den Einrichtungen (Kitas und Integrierte Tagesbetreuung) der Gemeinde Kloster Lehnin, möchten wir Ihnen diesbezüglich folgende Hinweise geben:

 

  • Elternauskunft:

mit dem Ziel, einen größtmöglichen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus der Beschäftigten wie der Kinder in Kindertageseinrichtungen im Land Brandenburg während der Stufen der Wiederaufnahme zur Betreuung im Zeitraum der andauernden Corona-Pandemie zu erreichen, wurden seitens des für den Infektions- und Arbeitsschutz zuständigen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) besondere Hygienestandards und Maßnahmen des Arbeitsschutzes festgelegt.

So dürfen Kinder nur betreut werden, wenn sie:

    1. keine Krankheitssymptome der Krankheit COVID-19 aufweisen und
    2. nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und in der Familie keine Krankheitssymptome aufgetreten sind.

Diese Voraussetzungen sollen sich die Träger der Einrichtung täglich beim Bringen der Kinder schriftlich durch die Personensorgeberechtigten/Erziehungsberechtigten bestätigen lassen.

 

Auch für unsere Erzieher/-innen ist die Umsetzung der Hygieneregeln mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Deshalb appellieren wir an Ihr Verständnis für die täglich abzugebende Erklärung zum Schutze aller in der Kita Beschäftigten und Ihrer eigenen Kinder.

 

Kitas:

Werden die Kinder persönlich von den Personensorgeberechtigten/Erziehungsberechtigten in die Einrichtung gebracht, erfolgt die tägliche Erklärung in einer Kontaktliste durch deren Unterschrift.

 

Werden die Kinder von anderen Personen wie Bruder, Großeltern pp. gebracht, ist die tägliche Erklärung* Personensorgeberechtigten/Erziehungsberechtigten unterschrieben dem „Bringer“ mitzugeben.

 

ITB´s:

Die tägliche Erklärung* durch die Personensorgeberechtigten/Erziehungsberechtigten ist den Kindern bzw. dem „Bringer“ unterschrieben mitzugeben.

 

Die tägliche Erklärung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Kloster Lehnin unter „Corona-Formulare“.  

 

 

  • Erweiterte Regelbetreuung:

 

Der Mindestumfang der eingeschränkten Regelbetreuung erstreckt sich auf 4 Stunden an mindestens einem Tag in der Woche.

Die Einrichtungen können je nach Kapazität auch eine längere Betreuungszeit als 4 Stunden/Tag und auf mehrere Tage/Woche anbieten. Ausschlaggebend sind die jeweiligen Gruppengrößen entsprechend den individuellen räumlichen Bedingungen unter Einhaltung der Regelungen des Rahmenhygieneplans.

 

Für die Aufnahme in die erweiterte Regelbetreuung setzen Sie sich bitte mit Ihrer jeweiligen Einrichtung in Verbindung. Es ist hierfür, ab sofort, kein separater Antrag notwendig.

 

Sollten Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, gelten weiterhin die Regelungen seit dem 27.04.2020. Den hierfür notwendigen Antrag finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Kloster Lehnin unter „Corona-Formulare“.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 08. Juni 2020

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