Reduzierter Steuersatz beim WAZV
Für Kunden des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Werder-Havelland (WAZV) gilt für das gesamte Jahr 2020 der reduzierte Steuersatz von 5 % für Grund- und Mengenpreis. Daher ist es nicht notwendig, Zählerstände per 30.06.2020 mitzuteilen. Die Korrektur der Umsatzsteuer wird im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung vorgenommen. Somit ist es nicht nötig, bestehende Abschlagszahlungen anzupassen.
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