Notbetreuung - worauf muss ich jetzt achten?
Sehr geehrte Eltern,
wir haben Sie bereits mit den Elternbriefen über das weitere Verfahren zur Betreuung Ihrer Kinder der ersten bis vierten Klasse im Ganztag Lehnin und Damsdorf unterrichtet.
Der derzeitige Stand der aktuellen Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus besagt lediglich, dass für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe, deren Eltern in kritischen Infrastrukturbereichen arbeiten, eine Notbetreuung eingerichtet werden soll. Das Land Brandenburg hat angekündigt, spätestens bis zum 22. Dezember 2020 zu definieren, auf welche Personenkreise dies zutrifft. Sobald feststeht, wer einen Anspruch auf Notbetreuung hat, werden Sie alle Informationen zum weiteren Antragsprozedere auf der Homepage der Gemeinde finden.
Die Gemeinde Kloster Lehnin hat mit den Elternbriefen und den von Seiten der Gemeinde Kloster Lehnin aufgestellten Antragsformularen die erforderlichen Vorbereitungen getroffen und Ihnen heute schon die Möglichkeit eröffnet, sich auf diesen Umstand vorzubereiten.
Sofern Sie davon ausgehen, dass Ihre berufliche Tätigkeit dem Bereich der kritischen Infrastruktur zuzuordnen ist und Sie absehbar ab dem 4. Januar 2021 eine Notbetreuung für Ihr Kind/Ihre Kinder benötigen, bitten wir Sie, den Antrag auf Notbetreuung auszufüllen und die Bestätigung Ihres Arbeitgebers bzw. Ihrer Arbeitgeber bereits einzuholen. Bitte beachten Sie hierbei auch, dass die Möglichkeit der häuslichen Betreuung Vorrang hat.
Sobald das Land Brandenburg die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen hat und bekannt ist, wie die Gruppe der Anspruchsberechtigten definiert ist, kann eine kommunale Prüfung Ihres Antrages vorgenommen werden. Wir werden die vorliegenden Anträge umgehend bearbeiten und Sie bis zum 30.12.2020 über das Ergebnis informieren.
Wir möchten Sie bitten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, dies insbesondere um eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anträge zu ermöglichen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Frau Keding
Fachbereichsleiterin
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