Brief an die Eltern, deren Kinder in Kloster Lehnin betreut werden
Entlastung von Beiträgen für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen,
Aussetzung des Elternbeitrages und Vorbereitungen auf eine mögliche Schließung der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Kloster Lehnin.
Erforderliche Formulare finden Sie ganz unten!
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie über aktuelle Entwicklungen unterrichten:
1. Entlastung von Beiträgen für Eltern, die ihre Kinder zu Hause
die Landesregierung hat neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und eine Entlas-tung von Beiträgen für die Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen und somit zu einer Mi-nimierung der Kontakte und Ansteckungsrisiken beitragen, beschlossen. Die neue Eindäm-mungsverordnung und die Richtlinie zur Erstattung der Elternbeiträge liegen den Gemein-den aber noch nicht vor.
Eine Voraussetzung für die Rückzahlung ist eine Vereinbarung zwischen den Erziehungs-berechtigen und der Gemeinde, die eine Betreuung des Kindes außerhalb der Einrichtung zum Inhalt hat. Die Rückerstattung des Elternbeitrages für den Januar 2021 erfordert noch eine im Januar 2021 geschlossene Vereinbarung. Hierzu stellen Sie bitte kurzfristig einen formlosen Antrag an die Gemeindeverwaltung.
2. Aussetzung des Elternbeitrages und Vorbereitungen auf eine mögliche Schließung der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Kloster Lehnin
Für die Öffnung der Kindertageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) soll es jedoch zu-nächst keine Änderung geben. Sie bleiben weiterhin offen.
Im Falle eines Inzidenzwertes von über 300 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen die Landkreise die Schließung der Kindertageseinrichtungen anordnen und eine Notbetreuung einführen. Heute liegt der Inzidenzwert im Landkreis Potsdam-Mittelmark bei 242,9.
Um für den Fall einer möglichen Schließung besser vorbereitet zu sein, stellt die Gemeinde Kloster Lehnin bereits jetzt auf der Internetseite und in den Kindertageseinrichtungen Not-betreuungsanträge zur Verfügung. Wir bitten die anspruchsberechtigten Eltern, ihren Antrag schnellstmöglich mit den entsprechenden Arbeitgebernachweisen vorsorglich in der Ge-meindeverwaltung einzureichen.
3. Aussetzung der Einziehung der Elternbeiträge im Februar und März 2021
Die Gemeinde Kloster Lehnin wird für die Monate Februar und März 2021 die Einziehung der Elternbeiträge aussetzen. Die Aussetzung der Einziehung stellt jedoch keinen Verzicht auf die Elternbeiträge dar. Nach dem Vorliegen der entsprechenden Richtlinie des Landes soll in Abstimmung mit den anderen Kommunen festgelegt werden, wie die Erhebung der Elternbeiträge vollzogen wird. Die endgültige Abrechnung erfolgt frühestens im April 2021. Bitte stellen Sie sich darauf ein.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Uwe Brückner
Bürgermeister
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