Neue Testpflicht ab dem 23.08.2021 im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark informiert über die Zweite Verordnung über den Umgang mit SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg. Das Schreiben ist im Download-Bereich herunterzuladen. Hintergrund ist, dass ein 7-Tage-Inzidenzwert an fünf hintereinander folgenden Tagen mit mehr als 20 Neuinfektionen überschritten wurde. Somit gelten die Änderungen ab dem 23. August 2021.
Hauptsächlich wird die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises geregelt. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, geimpfte und genesene Personen.
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