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Neue Corona-Verordnung soll am 17.01.22 in Kraft treten

Die Landesregierung setzt die Vereinbarungen aus der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach vom vergangenen Freitag um. Die entsprechenden Änderungen in der Eindämmungsverordnung sollen am 17. Januar (Montag) in Kraft treten.

 

Die wichtigsten Neuerungen:

- Für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster") erhalten haben, gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen.

- Für Gaststätten, Bars und Kneipen soll die 2G-Plus-Regel eingeführt werden. Der Zutritt ist damit nur noch möglich, wenn man zweimal geimpft (bzw. genesen) ist und einen tagesaktuellen negativen Test vorlegt (für „Geboosterte" ist kein Testnachweis notwendig).

- sofern Veranstalter z. B. von Kulturveranstaltungen vom optionalen 2G-Plus-Modell Gebrauch machen, ist auch dort für Personen mit Auffrischungsimpfung kein Testnachweis erforderlich.

- künftig soll eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV gelten.

 

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Veröffentlichung

Mi, 12. Januar 2022

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