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Informationen zur Straßenreinigungspflicht im Winter

In der kalten Jahreszeit gibt es besondere Regelungen zur Reinigungspflicht für Eigentümer*innen und Nutzer*innen von Grundstücken, die innerhalb von bebauten Ortslagen liegen. Diese werden in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin geregelt. 

 

Die Straßen werden dabei in drei Kategorien unterteilt. Kategorie A umfasst Straßen mit hoher Verkehrsdichte. Kategorie B bezieht sich auf Verbindungsstraßen zu Hauptstraßen. Kategorie C umfasst Anliegerstraßen und Wege. In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung sind die Straßen zu den jeweiligen Kategorien aufgelistet. 

 

Die Gehwege der Kategorien A bis C sind in einer Breite von 0,80 Meter vom Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind.

 

Auf Straßen der Kategorie C, die nicht über einen Gehweg verfügen, ist zur bebauten Fahrbahnseite hin, ein bis zu 1,50 Meter, mindestens jedoch 0,80 Meter breiter Streifen für Fußgänger parallel zur Grundstücksgrenze von Schnee freizuhalten und zu bestreuen.

 

Auf Straßen der Kategorie C wird der Winterdienst durch die Anlieger durchgeführt. Die Straße ist bis zur Straßenmitte so vom Schnee zu räumen, dass diese unter winterlichen Bedingungen befahrbar bleibt und ein Begegnungsverkehr möglich ist. Die erforderlichen Streumittel sind selbst zu beschaffen, zum Winterende aufzunehmen und zu entsorgen. Bei extremen Witterungsverhältnissen übernimmt die Gemeinde den Fahrbahnwinterdienst.

 

Begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln bestreut werden. Auch die Ablagerung von salzhaltigen oder mit auftauenden Stoffen kontaminierten Schnee ist auf diesen Flächen untersagt.

 

Eine Verpflichtung zum Streuen ist nicht gegeben, solange das Streuen wegen anhaltenden starken Schneefalls keine nachhaltige Sicherungswirkung erzielt. Vor Bushaltestellen obliegt die Winterwartungspflicht der Gemeinde. Auf Antrag kann die Reinigungspflicht auch auf Dritte übertragen werden. 

 

Der komplette Satzungstext über Pflichten im Rahmen der Straßenreinigung ist auf dieser Homepage nachzulesen. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 23. Oktober 2023

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