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Einführung des elektronischen Rezeptes

Ab dem 1. Januar 2024 wird das rosafarbene Papier durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen. Händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden. 

 

Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik. Diese können in App Stores sowie auf der gematik-Webseite heruntergeladen werden. 

 

Vertragsärztinnen und -ärzte, die mit Einführung des E-Rezepts aus technischen Gründen nicht beziehungsweise noch nicht in der Lage sind, ein E-Rezept auszustellen, müssen ersatzweise auf das bisher vorgesehene Papierrezept (zurückgreifen. Die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten soll in jedem Fall sichergestellt werden.

 

Patientinnen und Patienten können das E-Rezept mit ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie ihre eGK in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken. Das E-Rezept kann per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden. Die für die Einlösung des E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten können als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden. Das E-Rezept soll auch überprüfen, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.

 

Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen künftig alle weiteren veranlassten Leistungen schrittweise elektronisch verordnet werden. Versicherte haben zum Beispiel ab dem 1. Juli 2025 die Möglichkeit, Betäubungsmittel mit dem E-Rezept einzulösen. Für Heilmittel wird dies ab dem 1. Januar 2027 und für Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027 möglich sein. Ab dem 1. Januar 2025 werden Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollständig elektronisch verordnet.

 

Weitere Infos unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept

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Veröffentlichung

Di, 19. Dezember 2023

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