Bannerbild | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur Startseite
 

B1-Eisenbahnbrücke in Brandenburg maroder als gedacht

Der Landesbetrieb Straßenwesen hat folgende Information veröffentlicht:

 

Aus Sicherheitsgründen hat der Landesbetrieb Straßenwesen die beiden Teile der Brücke über die Gleise der Deutschen Bahn AG im Zuge der Bundesstraße B 1 / Potsdamer Straße in Brandenburg an der Havel überprüfen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass das derzeit befahrene Bestandsbauwerk in einem deutlich schlechteren Zustand ist, als erwartet. Es sind umfangreiche Stützmaßnahmen notwendig, um ein Abkippen oder den Einsturz des verbleibenden Brückenbauwerks zu verhindern, während das andere abgerissen wird.

 

Dies hat erhebliche Konsequenzen für den Bauablauf und den Verkehrsfluss. Entschieden wurde, Betonbohrpfähle mit einer Länge von 30 m in den Boden einzubringen. Dazu ist ein Großbohrgerät notwendig, dass wegen seines Umfangs in den Straßenverkehrsraum hineinragt und zudem einen Sicherheitsabstand zur Straße benötigt um den Verkehr nicht zu gefährden.

 

Die Bohrpfahlwand soll das zunächst verbleibende Brückenbauwerk und den Fahrbahndamm für die Zeit stützen, in der das Andere abgerissen und neu errichtet wird. Auf diese Weise wird verhindert, dass das Brückenbauwerk in Richtung der Baugrube abkippt oder einstürzt. Dies bedeutete nicht nur Lebensgefahr, es würde die Fahrt über die Brücke für Jahre unmöglich machen. Ebenso unterbrochen wäre auch der Bahnverkehr zwischen Magdeburg, Brandenburg an der Havel, Potsdam und Berlin.

 

Mit den Vorbereitungen und den Bohrarbeiten muss umgehend begonnen werden, da der Baustellenablauf an festgelegte Bahnsperrpausen der Gleisanlagen geknüpft ist, die nicht veränderbar sind und der gesamte Baufortschritt gefährdet ist. 

 

Am Montag, 05.02.2024 wird der Verkehr deshalb eingeschränkt, voraussichtlich bis Anfang April. Aus Richtung Schmerzke kann das Stadtzentrum Brandenburg stadteinwärts nicht mehr erreicht werden. Die Umleitung führt über die B 102 Paterdamm und über die Kreisstraße K 6948 Rotscherlinde, Krahne, Reckahn und Göttin nach Brandenburg an der Havel. Stadtauswärts kann die Brücke genutzt werden. Erfahrungsgemäß würde ein ampelgeregelter Verkehr für alle Fahrzeuge in beide Richtungen zu extremen Rückstaulängen in beide Richtungen führen. Alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, können die parallel verlaufende Alte Potsdamer Landstraße und die Brücke am Hauptbahnhof nutzen.

 

Im Zeitraum von Freitag, 23.02.24 - 18:00 Uhr bis Dienstag 27.02.24 – 6:00 Uhr kommt es zusätzlich zu einer Vollsperrung der B 1, weil für die Bohrpfahlwand weitere Sicherungsmaßnahmen in Form von Rückverankerungen erforderlich sind. Diese müssen unterhalb der jetzigen Fahrstreifen eingebracht werden. Die Erreichbarkeit der Alten Potsdamer Landstraße ist während der Vollsperrung gewährleistet.

 

Auf den Linien der regiobus Potsdam Mittelmark wird es aufgrund der veränderten Verkehrsführung und des erhöhten Verkehrsaufkommens auch auf den Umleitungsrouten zu Verspätungen und Anschlussverlusten kommen. Die Abstimmungen zur Verkehrsführung der Buslinien laufen derzeit noch. Informationen zu Fahrplanänderungen und veränderter Linienführung erhalten Sie unter www.regiobus.pm sowie in der VBB-Fahrinfo.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 26. Januar 2024

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund