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Diskussionen zur Parkraumbewirtschaftung auf dem Lehniner Klostergelände

Die Parkraumbewirtschaftung auf dem Lehniner Klostergelände sorgt derzeit für Unmut in der Bevölkerung, wie zahlreiche Hinweise zeigen. Besorgte Bürgerinnen und Bürger äußerten ihre Bedenken bezüglich der neuen Parkregelungen, die vom Evangelischen Diakonissenhaus als Eigentümerin der Fläche eingeführt wurden. Ein zentraler Kritikpunkt ist die als unzureichend empfundene Ausschilderung, die zu Missverständnissen führen kann.

 

Einige Bürgerinnen und Bürger waren fälschlicherweise der Ansicht, dass sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 40 Euro an die Gemeinde Kloster Lehnin zahlen müssen. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Irrtum. Für die „Knöllchen“ ist ein privater Dienstleister verantwortlich, der bei Fragen auch zu kontaktieren ist. Die Gemeinde ist für private Parkflächen nicht zuständig, solange von ihnen keine Gefahr ausgeht. 

 

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Bauarbeiten vor den Arztpraxen, durch die Parkplätze weggefallen sind. Insbesondere für gehbehinderte Patienten stellt dies eine Herausforderung dar. Einige dieser Patient*innen wurden mit Strafzetteln konfrontiert. Hier besteht offensichtlich Klärungsbedarf, um die Bedürfnisse dieser Patientengruppe angemessen zu berücksichtigen.

 

Die Gemeinde nahm Kontakt mit dem Diakonissenhaus auf. Alexander Schulz vom Diakonissenhaus sagt zur Situation: „Wir haben uns jahrelang bemüht, den Verkehr auf dem Gelände des ehemaligen Klosters auf das Notwendigste zu reduzieren und es ansonsten weitestgehend autofrei zu halten. Die Gäste und Nutzer haben wir gebeten, nur auf den dafür ausgewiesenen Plätzen zu parken. Dies blieb leider ohne nachhaltigen Erfolg. 

 

Der Parkplatz am Zugang zum Gelände bietet nach seiner Überarbeitung ausreichend Stellplätze. Weitere, allgemein nutzbare Parkplätze stehen nicht zur Verfügung, worauf durch die Beschilderung hingewiesen wird. Vor den Arztpraxen bestehen Kurzzeitparkplätze für mobilitätseingeschränkte Patienten, die nach Abschluss der laufenden Bauarbeiten wieder zugänglich sein werden.“

 

 

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Veröffentlichung

Mi, 31. Januar 2024

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