Verkehrsumleitung aufgrund von Brückenbauarbeiten durch Krahne und Reckahn
Im Zuge von umfangreichen Bauarbeiten an der Brücke über die Eisenbahnstrecke in der Potsdamer Straße in Brandenburg an der Havel plant der Landesbetrieb Straßenwesen Sperrmaßnahmen und eine damit verbundene Verkehrsumleitung. Die Brückendemontage und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden nicht wie angekündigt am Montag, 05.02.2024 eingerichtet, sondern am Mittwoch 07.02.2024 um 8:00 Uhr
Aus Richtung Schmerzke wird es während dieser Zeit nicht möglich sein, das Stadtzentrum Brandenburg stadteinwärts zu erreichen. Die offizielle Umleitungsroute führt über die B 102 Paterdamm und die Kreisstraße K 6948 Rotscherlinde, Krahne, Reckahn und Göttin nach Brandenburg an der Havel. Stadtauswärts kann die Brücke hingegen genutzt werden.
Die Gemeinde teilt die Auffassung und auch Befürchtungen der Bewohnerinnen und Bewohner von Reckahn und Krahne, dass der zusätzliche Verkehr durch die Orte zur Belastung werden kann. Deshalb wird die Gemeinde alles unternehmen, um die Gefahren und Belastungen zu minimieren.
Leider ist unsere Gemeinde rechtlich nicht für diese Straße zuständig (Kreisstraße) und darf auch keine verkehrsrechtlichen Anordnungen (Beschilderungen) treffen. Wir sind allerdings mit den verantwortlichen Stellen (Landesstraßenbetrieb und Landkreis Potsdam-Mittelmark) im Gespräch. Unsere Gemeinde lehnt die Umleitung von Fahrzeugen über 7,5 t durch Krahne und Reckahn grundsätzlich aufgrund der Belastungen/Gefährdungen ab.
Der Landesbetrieb hält jedoch rechtlich ein solches Durchfahrtverbot nicht für möglich und wird eine entsprechende Anordnung nicht treffen bzw. fordern.
Derzeit ist erreicht, dass der Landesbetrieb:
- auf der BAB 2 Hinweisschilder anbringen wird, die auf eine Sperrung der Ortsdurchfahrt hinweisen und die Anschlussstelle Ziesar zu nutzen ist
- temporär eine 4-Seiten Lichtsignalanlage im Knotenpunkt Göttiner Landstr./Reckahner Dorfstr./ Meßdunker Str. errichten wird
- an allen drei Bushaltestellen temporäre Fußgängerüberwege plant
- in beiden Ortsdurchfahrten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausschildern wird.
Bürgermeister Uwe Brückner wird noch Gespräche mit der Polizei führen und Kontrollmaßnahmen erbitten, wenn die verkehrsrechtlichen Maßnahmen umgesetzt sind. Ferner wird sich die Gemeinde mit den Ortsvorstehern von Reckahn und Krahne austauschen, was ggf. gemeinsam noch zusätzlich unternommen werden kann.
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