4. Stufe der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Kloster Lehnin
Die Gemeindevertretung von Kloster Lehnin hat den Bericht zur 4. Stufe der Lärmaktionsplanung der Gemeinde bestätigt. Dieser Bericht ist ein wichtiger Schritt, um die Lärmbelastung entlang der Autobahnen in der Gemeinde zu reduzieren, was seit Jahren ein Anliegen der Gemeindeverwaltung ist.
Die Gemeinde bemüht sich seit langem, vor allem entlang der Autobahnen, Maßnahmen zur Lärmminderung zu initiieren. Bisher wurden diese Bemühungen von den zuständigen Bundes- und Landesbehörden nicht unterstützt bzw. entsprechende Maßnahmen veranlasst, mit der Begründung, dass kein gesetzlicher Anspruch bestehe. Unabhängig davon wird die Gemeinde weiterhin auf lärmmindernde Maßnahmen drängen, da es hier um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Einwohner*innen geht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Bericht erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs auf der Homepage der Gemeinde im Zeitraum vom 04.03. bis einschließlich 09.04.2024. Gleichzeitig erhalten die Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme. Diese Maßnahme erfolgt gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie, der die Gemeinde Kloster Lehnin unterliegt.
Für die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 wurden die Ergebnisse der 3. Stufe aus dem Jahr 2018 ausgewertet und auf Aktualität geprüft. Dabei wurden die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 des Landesamtes für Umwelt berücksichtigt. Es zeigte sich, dass die Autobahnen im Gemeindegebiet weiterhin die größte Lärmquelle darstellen, ohne dass der zuständige Bund bisher einen Handlungsbedarf definiert hat.
Ca. 25 Prozent der Gemeindefläche (48 von 200 km²) sind durch Autobahnlärm beeinträchtigt. Rund 2.500 Einwohner*innen sind täglich Lärm ausgesetzt. Für 385 Personen wird eine gesundheitliche Belastung und für 126 Personen eine starke Beeinträchtigung des Schlafes prognostiziert. Insbesondere die Ortsteile Grebs und Nahmitz sind stark betroffen, während andere Ortsteile wie Göhlsdorf, Netzen, Prützke, Damsdorf und Trechwitz (Trechwitz Siedlung) nur teilweise oder nachts betroffen sind. Somit bleibt die Reduzierung des Autobahnlärms weiterhin das Hauptanliegen der Lärmaktionsplanung der Gemeinde und gleichzeitig die Forderung an die Landes- und Bundespolitik, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu ergreifen.
Im Rahmen der Stufe 4 der Lärmaktionsplanung werden folgende Maßnahmen empfohlen:
- Erneute Beantragung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der A2 und A10 im Gemeindegebiet.
- Erneute Beantragung des Einbaus eines lärmmindernden Fahrbahnbelags (Flüsterasphalt, 2OPA) auf der A2 und A10.
- Erneute Beantragung der Verlängerung und Erhöhung der Lärmschutzwände im Bereich der Ortslagen an der A2.
- Prüfung einer Verdichtung der Waldbereiche als Schutzzonen zwischen den Ortslagen und den Autobahnen sowie die Neuanlage von Immissions-Schutzwald.
- Festlegung von „Ruhigen Gebieten".
Diese empfohlenen Maßnahmen decken sich im Wesentlichen mit denen, die bereits in der 3. Stufe vorgeschlagen wurden.
Die Gemeinde Kloster Lehnin wird weiterhin daran arbeiten, die Lebensqualität und den Gesundheitsschutz ihrer Bürger*innen durch die Reduzierung von Autobahnlärm zu verbessern.
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Mo, 07. Oktober 2024