Belehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich
Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeitet oder im Nebenjob Eisverkaufen oder auf dem Wochenmarkt/ Dorffest Lebensmittel anbietet, benötigen vor der Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch den Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt) des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Dieser führt regelmäßig Belehrungen in Bad Belzig durch.
Die Bescheinigung über die Belehrung darf bei Beginn der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. In der Belehrung wird über ansteckende Krankheiten und Regeln der Personalhygiene aufgeklärt. Die Belehrung ersetzt das frühere Gesundheitszeugnis, welches früher noch mit einer weitergehenden Untersuchung verbunden war.
Die Gemeindeverwaltung hat für Kloster Lehnin einen Termin im Rathaus wird am 24. 04.2024 von 16:00-17:30 Uhr organisiert, der durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Belehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich durchgeführt wird.
Kosten:
gemeinnützige Vereine: 0,00 €
Gewerbe: 45,00 €
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
formlose Bestätigung zur Mitgliedschaft in einem Verein
Bestätigung der Gemeinnützigkeit
Personalausweis oder Meldebescheinigung
Einverständniserklärung der Eltern bei Minderjährigen
Kostenübernahmeerklärung, wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt
Kopie des Praktikumsvertrages bei Schülerpraktikanten
Kugelschreiber
Es können 10 -30 Personen an dem oben genannten Termin Teilnehmen. Um eine vorherige Anmeldung unter wird gebeten.
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